Schwertransport inklusive Genehmigungsservice, BF3-Begleitung, Verkehrssicherung und verkehrslenkenden Maßnahmen
Hüffermann Krandienst übernimmt Ihren Schwertransport: Unsere Spezialisten stemmen nicht nur die Logistik, auch die Verkehrssicherung, die BF3-Begleitung und die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen gehören zu unserem Leistungsangebot – der komplette Service aus einer Hand!
Sondertransporte mit tonnenschweren Lasten sind für uns ein Routinegeschäft: Unser hervorragend ausgebildetes Personal sorgt für präzise Dispositionen, jederzeit verfügbare Fahrzeuge, den sorgfältigen Umgang mit dem uns anvertrauten Transportgut sowie den reibungslosen und sicheren Ablauf der kompletten Schwerlastlogistik.
Jeder Schwertransport mit Überbreiten und -höhen ist für uns eine willkommene Herausforderung. Dank unserem umfassenden Know-how, unseres reichen Erfahrungsschatzes und unseres hochmodernen Fuhrparks sind wir für alle Fälle gerüstet. Wir sorgen dafür, dass Ihr wertvolles Gut sicher und pünktlich ans Ziel gelangt – alles bis zu einer Nutzlast von 120 Tonnen ist möglich!
Für den Umschlag und die Lagerung Ihrer Transportgüter steht Ihnen auf unserem Areal eine Außenlagerfläche von 20.000 Quadratmetern und eine Hallenlagerfläche von 8.000 Quadratmetern zur Verfügung. Mit unseren leistungsstarken Hallenkranen ist ein Warenumschlag von bis zu 64 Tonnen Stückgewicht problemlos vor Ort möglich.
Spezialtransporte wie Großraum- und Schwertransport mit Genehmigungs- und Begleitservice
Die Hüffermann Krandienst GmbH bietet Ihnen kundenorientierte Dienstleistungen im Schwertransport-Bereich. Wir sind Ihr versierter Partner für die Beantragung von Großraum- und Schwertransportgenehmigungen gemäß:
- Ausnahmegenehmigung § 70 Abs. 1 StVZO
(wird benötigt, wenn ein Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte laut StVZO überschreitet)
- Erlaubnis § 29 Abs. 3 StVO
(wird benötigt, wenn ein Fahrzeug gemäß Ausnahmegenehmigung § 70 Abs. 1 StVZO einen Großraum- und/oder Schwertransport durchführt)
- Ausnahmegenehmigung § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und § 46 Abs. 1 Nr.2 StVO
(wird benötigt, wenn das Fahrzeug die gesetzlich zulässigen Abmessungen einhält, die Ladung allerdings die zulässigen Abmessungen überschreitet und wenn es während des Transportes zur Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen kommt).
Unser Service für alle Schwer- und Spezialtransporte umfasst ebenso die gewissenhafte Routenplanung und Streckenprüfung, die Beantragung und Beschaffung von Einzel-, Dauer- und Ausnahmegenehmigungen sowie die Organisation und Durchführung der behördlichen Auflagen, wie zum Beispiel die Besorgung der Polizei- und oder BF3-Begleitung zur Absicherung des Transports.
Hüffermann Krandienst: Sondertransporte mit Rundum-Service!
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, kümmern wir uns zuverlässig und kompetent darum, dass Sie die für den Großraum- und Schwertransport erforderlichen Genehmigungen zeitnah erhalten.
Dabei bekommen Sie von uns täglich ein Informations-Update über den Bearbeitungsstand der Genehmigungsanträge.
Unser Personal ist von der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) geschult und verfügt über langjährige Erfahrung im Schwerlastgewerbe.
Der direkte Draht zur Disposition: 04431 / 94 555 232.
Unsere gesamten Dienstleistungen im Überblick:
Fuhrpark
- Teletiefbetten / Kesselbrücken bis 25 m Bettlänge
- Telemega bis 22 m Ladelänge
- Teletieflader bis 34 m Ladelänge
- Telesattel bis 39,5 m Ladelänge
- Planenmega verbreiterbar bis 4,5 m
- Maschinenwagen und Anhänger (offen und beplant)
- Sattelzugmaschinen mit 13,6 m Auflieger (offen und beplant)
- Semitieflader (offen und beplant)
Schwertransportbegleitfahrzeuge, BF3
- Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Genehmigungsservice
- Genehmigungsservice aller Art
- Organisation behördlicher Auflagen
- Baustellenräumung
- Verkehrslenkende Maßnahmen
Gebrauchtmarkt.
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